VerpackG

VerpackG

Infos rund um das neue Verpackungsgesetz (aktualisiert am 09.06.2022)
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Was ist VerpackG?

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz VerpackG, das die vorherige Verordnung Verpack V von 1991 und zahlreiche Novellierungen abgelöst hat.

Es sollen durch auferlegte Kosten ein Anreiz zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Verpackungen geschaffen werden, es gilt das Prinzip der erweiterten Produktverantwortung. Jeder, der befüllte Verkaufsverpackungen in Umlauf bringt, ist für deren Rücknahme und Verwertung verantwortlich. Somit wird auch das Umweltbewusstsein gestärkt und die Kreislaufwirtschaft bzw. das Recycling vorangetrieben.

Für wen gilt VerpackG ?

  • Hersteller/Erstinverkehrbringer
  • Importeure
  • Erstbefüller von Waren (z.B. Gastronomiebetriebe, Fleischereien, Bäckereien usw.)

sind verpflichtet sich zu REGISTRIEREN und zu LIZENSIEREN, oder durch die Delegation an den Vorvertreiber, also den jeweiligen Lieferanten, durch den Kauf von lizensierter Ware dem Gesetz Folge zu leisten. Dann entfallen Registrierung und Lizenzierung. Die anfallenden Gebühren werden in diesem Falle vom Lieferanten in Rechnung gestellt, deren Höhe kann je nach Artikel bis zu 25% des Warenwertes ausmachen. Die Möglichkeit der Delegierung an den Vorvertreiber besteht jedoch nur bei Serviceverpackungen, handelt es sich um bestimmte Verkaufsverpackungen, ist eine eigenständige Registrierung und Lizenzierung erforderlich.

Änderung zum 01.07.2022: Wenn Sie die Möglichkeit nutzen, „voll-vorbeteiligte“ Ware zu erwerben, also Ware, für die Ihr Lieferant bereits die Verpackungsgebühr abgeführt hat, so müssen Sie dieses nun online bestätigen. Sie können Ihren Lieferanten ganz einfach um eine Bestätigung bitten. Viele Lieferanten (so auch wir) weisen die Verpackungsgebühr sogar direkt auf der Rechnung aus. Zur Onlinebestätigung müssen Sie sich dann auf der Seite des zentralen Verpackungsregisters registrieren und den Erwerb vorbeteiligter Ware mit dem Anklicken einer Checkbox bestätigen. Ein Erklärvideo zu diesem Thema finden Sie hier  auf den Seiten der Registrierungsstelle (externer Inhalt).

Lizenzierung

Für Großhändler, Lieferanten oder auch Erstbefüller besteht die Pflicht, sich bei einem Entsorgungsunternehmen (duale Systeme) zu LIZENSIEREN, also einen Vertrag abzuschließen, mit dem für die Verwertung der Serviceverpackungen gesorgt wird. Dem gewählten Unternehmen sind dann monatlich oder in vereinbarten Zeiträumen die genauen Mengenmeldungen der Serviceverpackungen anzugeben, worauf dieses nach einem speziellen Abrechnungssystem eine Rechnung erstellt. Als Gastronom und Inverkehrbringer der Verpackungen, können Sie allerdings auf „vorbeteiligte Ware“ zurückgreifen. In diesem Fall hat Ihr Lieferant bereits die notwendige Gebühr entrichtet und die Kosten an Sie weitergegeben.

Es besteht also eine Systembeteiligungspflicht für Verkaufsverpackungen, zu denen auch die Seviceverpackungen und Versandverpackungen (weitgehend pflichtig) gehören.

  • BellandVision GmbH
  • Der grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (bis 2003 Monopolist)
  • Interseroh Dienstleistungs GmbH
  • Landbell AG für Rückhol-Systeme
  • Noventitz Dual GmbH
  • Reclay Systems GmbH
  • RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG
  • Veolia Umweltservice Dual GmbH
  • Zentek GmbH & Co. KG

Registrierung

Diese geschieht bei der 2017 als privatrechtliche Stiftung (im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium) neu geschaffenen ZENTRALEN STELLE Verpackungsregister (ZSVR) in Osnabrück.

Die Registrierung geschieht online, ist kostenlos und schafft Transparenz, indem alle registrierten Betriebe im öffentlichen Teil des Verpackungsregisters LUCID für jedermann einsehbar sind. Hiermit soll für Verbraucher und andere Unternehmen erkennbar sein, dass Systembeteiligungspflichtige sich ordnungsgemäß registriert haben. Ansonsten besteht ein Vertriebsverbot, Waren dürfen nicht mehr in Umlauf gebracht bzw. verkauft werden. Zusätzlich ist in regelmäßigen Zeiträumen der ZSVR Meldung zu machen über die angefallenen Mengen.

Die Abgabe einer Vollständigkeitserklärung (VE) für die in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen besteht nur, wenn innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 50 Tonnen Papier/Pappe/Karton oder 30 Tonnen anderen Materials (Metalle, Aluminium) in Verkehr gebracht wurden. Dann muss die VE bei der ZSVR bis zum 15.5. des Folgejahres eingereicht werden.

Begrifflichkeiten

Serviceverpackungen:

Verpackungen, die erst beim Letztvertreiber mit Ware befüllt werden, um die Übergabe von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen  (z. B. Brötchentüten, Tragetaschen, Imbisseinweggeschirr u.v.m.). Entscheidend ist, dass der Zeitpunkt der Befüllung wesentlich mit dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens, also der Abgabe an den Endverbraucher, zusammenfällt. Schaltet der Letztvertreiber noch einen Händler zum weiteren Vertrieb an den Verbraucher ein, so handelt es sich um eine nicht delegierbare und systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackung.

Duales System

Um Verpackungen, die unter die Systembeteiligungspflicht fallen, zu entsorgen und einer Verwertung zuzuführen, existieren mittlerweile Anbieter, die als so genannte duale Systeme bezeichnet werden. Der Begriff ist ein wenig irreführend, weil auch das gesamte System der Abfallwirtschaft bzw. der Entsorgung gemäß des Verpackungsgesetzes als „Duales System“ bezeichnet wird. Zu Beginn hatte Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD) noch ein Monopol in diesem Bereich, welches jedoch im Jahr 2003 endete. Nach und nach wurden weitere Systembetreiber zugelassen, sodass mittlerweile neun Unternehmen in freiem Wettbewerb agieren.

Verkaufsverpackungen / Umverpackungen

Es handelt sich um Verpackungsmittel, die beim Endverbraucher anfallen, speziell um das Produkt zu schützen, zu bündeln oder auch zusammenzuhalten. Ebenfalls betroffen sind Verpackungen, die durch den Versand an den Endverbraucher als Abfall anfallen. Hier muss sich der Händler selbst registrieren und lizensieren. Ein Katalog gebührenpflichtiger Artikel ist auf der Homepage der ZSVR zu finden. Transportverpackungen, die im Handel anfallen und nicht beim Endverbraucher, sowie Mehrwegverpackungen sind dabei nicht gebührenpflichtig.

Entsorgungsunternehmen

Unternehmen die mit der Entsorgung beauftragt werden. Folgende mittlerweile neun Unternehmen stehen (im Wettbewerb zueinander) zur Verfügung:

  • BellandVision GmbH
  • Der grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (bis 2003 Monopolist)
  • Interseroh Dienstleistungs GmbH
  • Landbell AG für Rückhol-Systeme
  • Noventitz Dual GmbH
  • Reclay Systems GmbH
  • RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG
  • Veolia Umweltservice Dual GmbH
  • Zentek GmbH & Co. KG

Haftungsauschluss

Diese Angaben wurden nach sorgfältiger Recherche und diversen Gesprächen gefertigt. Es besteht jedoch keine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Es soll hier nur kurz und präzise über das Wesentliche informiert werden, eigene Recherche ist sehr wichtig. Ausführliche Informationen und Beratung gibt es u.a. unter www.verpackungsregister.org